Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich bei der Reform der EU-Entsenderichtlinie verständigt. Für entsandte Arbeitnehmer sollen in der EU die gleichen Bedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten, um Lohn-und Sozialdumping zu vermeiden.
Die jetzt getroffene Vereinbarung sieht vor:
- Reise- oder Unterbringungskosten dürfen nicht vom Gehalt abgezogen werden.
- Entsandte ausländische Arbeitnehmer bekommen die gleichen Tariflöhne wie ihre Kollegen vor Ort. So werden beispielsweise Spargelstecher aus Rumänien künftig genauso bezahlt werden, wie die Arbeitnehmer vor Ort.
- Einbezogen sind damit auch sonstige Gehaltsbestandteile, wenn sie in in Gesetzen oder Tarifverträgen festgelegt sind: Zuschläge und Extra-Gelder wie Ernte- oder Schlechtwetter-Zuschläge sind zu berücksichtigen.
- Kappung: Zukünftig sollen Entsendungen in der Regel auf zwölf Monate begrenzt sein, mit dmit Verlängerungsmöglichkeit auf 18 Monate.Foto: © Wellnhofer Designs