Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Klage gegen Kündigung abgewiesen!

Angestellte, die ehrenrührige Behauptungen über Kollegen oder Vorgesetzte aufstellen, müssen mit einer Kündigung rechnen. Der Fall wurde vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Das Gericht bestätigte die Kündigung einer Sekretärin. Die Klägerin arbeitete in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming. Sie redete schlecht über ihre Chefin. Diese habe angeblich während des Dienstes Alkoholexzesse gefeiert und Geschlechtsverkehr gehabt.  Die Richter konnten für die Behauptung der Klägerin keine Beweise finden. Die Klage gegen die Kündigung wurde deshalb abgewiesen (Az. 19 Sa 322/13).

 

Das Urteil vom 13.02.2014 besagt, dass dem Landkreis eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Die Potsdamer Kollegen waren im Sommer 2013 bereits zum gleichen Urteil gelangt. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel: „Diese Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtsprechung, wonach Arbeitgeber zu Unrecht getätigte Verleumdungen von Mitarbeitern durch Kollegen nicht hinzunehmen brauchen“.

PM Nr. 02/14


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