Kölner Rechtsanwalt Jörg Schaller fordert neben der Unterlassungserklärung auch eine "Erstattung" seiner eignen Anwaltskosten in Höhe von ca. 800 €.
Anwälte mahnen nicht nur im Namen ihrer Mandanten Konkurrenten wegen irreführender Werbung, fehlerhafter Widerrufsbelehrungen usw. ab, sondern mahnen sich auch gegenseitig ab.
Cookie-Banner
Der Kölner Anwalt Jörg Schaller mahnt Kollegen ab, wenn deren Internetseite über keine korrekte Cookie-Weiche verfügt. Denn für die Nutzung von Cookies zwecks Werbung und Marktforschung muss dem Besucher einer Internetseite die Möglichkeit gegeben werden, der Nutzung von Cookies zuzustimmen bzw. diese abzulehnen, dies fordert der BGH (Urteil vom 28.05.2020 – Az. I ZR 7/16).
In einem anderen Fall hat Anwalt Jörg Schaller eine Anwältin nicht wegen eines fehlenden Cookie-Banners abgemahnt, sondern weil auf der Impressums-Seite ihrer Homepage ein anklickbarer Link zur Streitschlichtungsplattform der EU fehlte. Diese Abmahnung hat Anwalt Jörg Schaller später wieder zurückgenommen.
Selbstauftrag
Anwalt Jörg Schaller fordert aber nicht nur die Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen, sondern verlangt in den uns bekannten Fällen auch noch eine Anwaltsgebühr von bis zu 885,80 €. Der Kölner Anwalt verweist hierbei auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln, welches einen Erstattungsanspruch in einem solchen Fall bejaht habe. Bislang haben der BGH (Urteil vom 06.05.2004 – I ZR 2/03) und andere Gerichte (z.B. OLG Hamm Urteil vom 28.02.2013 – Az. 4 U 159/12) einen Erstattungsanspruch im Fall eines solchen Selbstauftrags (Anwalt mandatiert sich selbst) in der Regel verneint.
Rechtsmissbrauch?
Es bleibt spannend, ob der Kölner Anwalt nun reihenweise Kollegen abmahnt. Sollte Anwalt Jörg Schaller dies tun, was nicht auszuschließen ist, könnten die Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich gewertet werden. Folge eines wettbewerbsrechtlichen Rechtsmissbrauchs ist der Verlust des Unterlassungsanspruchs und des Erstattungsanspruchs.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen eines fehlerhaften Cookie-Banners von dem „Kollegen“ Schaller erhalten, könnte es hilfreich sein, wenn Sie sich an uns wenden.