Vortrag unserer Veranstaltung vom 08.11.2012

Praxisseminar- Managerhaftung Haftungssituationen der Organe juristischer Personen und D&O Versicherung

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Arbeitsrecht: Probezeitkündigung trotz schweren Arbeitsunfalls

LAG Düsseldorf: Kläger behauptet, solange nicht geklärt sei, wen das Verschulden an dem Arbeitsunfall treffe, käme eine Probezeitkündigung nicht in Betracht.

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Arbeitsrecht: Verzicht einer angestellten Lehrerin auf entstandenen Reisekosten

Angestellte Lehrerin verzichtet auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten.

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OLG Naumburg: Alter Glücksspielvertrag unwirksam!

Nach Ansicht des 9. Zivilsenats des OLG Naumburg können Spielwetten ungenehmigt, aber dennoch zulässig sein.

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Arbeitsrecht: Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten.

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Veranstaltung: Managerhaftung – Haftungssituation der Organe juristischer Personen und D&O Versicherung

Unser Referent: Uwe Hillen, Rechtsanwalt; Senior Underwriter D&O

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Tatort Arbeitsplatz: Zugriff auf Mitarbeitermails

Wer kennt es nicht: Während des Urlaubes, einer Kur oder langen Erkrankung möchte ein Arbeitgeber die E-Mails des Mitarbeiters einsehen.

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Arbeitsrecht: Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das hat das BAG entschieden.

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Arbeitsrecht: Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund!

BAG: Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen.

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Arbeitsrecht: Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen mindestens sechs Monate tätig sind, können dort in den Betriebsrat gewählt werden.

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Persönlichkeitsrecht: Erneute Ausstrahlung einer Sendung der TV-Serie „Frauentausch“ verboten!

LG Berlin: Die Aufnahmen seien so nachbearbeitet worden, dass die Klägerin gezielt lächerlich gemacht worden sei.

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