Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung „Ich hau dir vor die Fresse“

ArbG Mönchengladbach: Langjährig beschäftigter städtischer Mitarbeiter bedroht seinen Vorgesetzten

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Arbeitsrecht: Herbst- und Winterzeit = Erkältungszeit: Arbeitsrechtliche Aspekte für die Grippezeit

BAG: Mit einer weitgehend beachteten Entscheidung wurde klargestellt, dass Arbeitgeber von einem Mitarbeiter bereits am ersten Krankheitstag eine AU - Bescheinigung verlangen können.

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Arbeitsrecht: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Krankheitstag

Der Arbeitgeber ist berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen.

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Vortrag unserer Veranstaltung vom 08.11.2012

Praxisseminar- Managerhaftung Haftungssituationen der Organe juristischer Personen und D&O Versicherung

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Arbeitsrecht: Probezeitkündigung trotz schweren Arbeitsunfalls

LAG Düsseldorf: Kläger behauptet, solange nicht geklärt sei, wen das Verschulden an dem Arbeitsunfall treffe, käme eine Probezeitkündigung nicht in Betracht.

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Arbeitsrecht: Verzicht einer angestellten Lehrerin auf entstandenen Reisekosten

Angestellte Lehrerin verzichtet auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten.

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OLG Naumburg: Alter Glücksspielvertrag unwirksam!

Nach Ansicht des 9. Zivilsenats des OLG Naumburg können Spielwetten ungenehmigt, aber dennoch zulässig sein.

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Arbeitsrecht: Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten.

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Veranstaltung: Managerhaftung – Haftungssituation der Organe juristischer Personen und D&O Versicherung

Unser Referent: Uwe Hillen, Rechtsanwalt; Senior Underwriter D&O

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Tatort Arbeitsplatz: Zugriff auf Mitarbeitermails

Wer kennt es nicht: Während des Urlaubes, einer Kur oder langen Erkrankung möchte ein Arbeitgeber die E-Mails des Mitarbeiters einsehen.

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Arbeitsrecht: Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das hat das BAG entschieden.

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