Hessisches Landesarbeitsgericht: Neue Assekuranz Gewerkschaft ist keine traiffähige Gewerkschaft

Arbeitsrecht: NAG e.V. ist nicht mächtig genug, um Tarifforderungen im Versicherungsgewerbe durchzusetzen.

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OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbot der App „UberPOP“

Wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetzt ist die App "UeberPOP" rechtswidrig.

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BAG: Alkoholabhängigkeit ist Krankheit!

Alkoholabhängigkeit stellt kein Verschulden für Arbeitsunfähigkeit dar - Arbeitgeber ist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

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BGH: Pudel darf nicht wie Puma springen

Markenrecht: Puma SE erreicht die Löschung eines springenden Pudels aus dem Markenregister.

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LG Köln: Glaubensfreiheit berechtigt nicht zur Markennutzung!

Markenrecht: Die Nutzung einer Marke für eine religiöse Kampagne kann Markenmissbrauch darstellen.

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OLG Köln: „Kohl-Zitate“ dürfen ohne Zustimmung des Bundeskanzlers aD nicht genutzt werden.

Urheberrecht: Das OLG Köln wird Urteil des LG Köln wahrscheinlich bestätigen und die Veröffentlichung der Kohl-Zitate untersagen.

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Bundesarbeitsgericht: Einmal zugestimmt, immer zugestimmt!

Zustimmung eines Arbeitsnehmers zur Veröffentlichung von Videoaufnahmen erlischt nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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BGH: Ist der Werbeslogan von dem Früchtequark „Monsterbacke“ zulässig?

Wettbewerbsrecht: BGH hält Slogna "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für fragwürdig.

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Wettbewerbsrecht: Firma UBER B.V. unterliegt Taxifahrer

LG Berlin: Die von der Firma UEBER, die Fahraufträge vermittelt, angebotene App ist wettbewerbswidrig.

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LArbG Düsseldorf: Betriebsratswahl unwirksam?

Arbeitsrecht: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Betriebsratswahl aufgrund einer Anordnung der Briefwahl unwirksam ist.

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OLG München: Schiedsvereinbarung wird für unwirksam erklärt!

Kartellrecht: Claudia Pechstein siegt in München.

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BAG: Keine Doppelansprüche für Urlaub!

Arbeitsrecht: Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, wenn einem Arbeitnehmer für das laufende Jahr von einem früheren Arbeitgeber bereits Urlaub gewährt worden ist.

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