29. April 2016
Qatar Football Association ist ein „Krebsgeschwür!“
Meinungsfreiheit: Das Landgericht Düsseldorf verbietet es Herrn Theo Zwanziger nicht, die Qatar Football Association als "Krebsgeschwür" zu bezeichnen.
25. April 2016
Kein Extratelefonanschluss für Betriebsrat
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebsrat keinen Anspruch auf einen unabhängigen Telefon- und Internetanschluss hat.
21. April 2016
Keine Pauschalbeteiligung an Einnahmen der VG Wort
Urheberrecht: Der BGH lehnt eine pauschale Beteiligung der Verlage an den Einnahmen der VG Wort ab.
8. April 2016
Arbeitsrecht: Arbeitgeber darf Browserverlauf prüfen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Prüfung des Browserverlaufs eines Arbeitnehmer-PCs zulässig ist.
29. März 2016
Marke „Winnetou“ durfte nicht gelöscht werden!
Das EuG gab der Klage des Karl-May-Verlags statt. Das EUIPO muss nun den Löschungsantrag der Constantin Film Produktion GmbH erneut prüfen.
23. März 2016
16.04. & 17.04.2016 Jobmesse Köln
Die Anwälte der Kanzlei HMS BG stehen auf der Jobmesse in Köln für Fragen bereit.
21. März 2016
UWG: Bestellbutton von Amazon wettbewerbswidrig
Der 6. Zivilsenat des OLG Köln erklärt den Button für Prime Abos für wettbewerbswidrig.
16. März 2016
Arbeitsrecht: Eigenmächtiger Antritt von Urlaubstagen kein Kündigungsgrund
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein eigenmächtiger Antritt von Urlaubstagen bei einem freigestellten Betriebsratsvorsitzenden nicht unbedingt ein Grund für eine fristlose Kündigung ist.
8. März 2016
Zahnarzt muss sich Bewertung auf Internetportal jameda.de nicht gefallen lassen.
Betreiber des Bewertungsportals jameda.de muss Bewertungen der User streng prüfen. Bewertungen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzen.
8. März 2016
Zahnarzt muss sich Bewertung auf Internetportal jameda.de nicht gefallen lassen.
Betreiber des Bewertungsportals jameda.de muss Bewertungen der User streng prüfen. Bewertungen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzen.
4. März 2016
Straße darf „Am Lusthaus“ heißen
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Straßennamen "Am Lusthaus" nicht die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der in dieser Straße wohnenden Personen verletzt.