Es ist nicht das erste Mal, dass „Opfer“ der 5Stella-Methode (www.5stella.de)  sich bei uns melden und von ihren Erfahrungen berichten.

Vor kurzem wurde uns folgendes berichtet:

Die Betreiberin einer Website  wurde von einem Herrn Stern, telefonisch kontaktiert. Angeboten wurde die Listung auf den ersten vier Plätzen bei Google AdWords und zwar 24 Stunden lang, 7 Tage die Woche. Stutzig wurde die Betreiberin jedoch als sie sich die AGB genauer ansah, denn die dortigen Angaben entsprachen keineswegs den „Versprechungen“ am Telefon. Als darauf hingewiesen wurde versprach man die schriftliche Bestätigung der telefonisch ausgemachten Bedingungen per Mail, was dann schließlich auch erfolgte. Was besonders auffiel, und wohl auch für viele potentielle Kunden verlockend ist, war das sehr günstige Angebot.  Die von 5Stella kontaktierte Dame fragte nach, wie denn die Firma an so günstige Klickpreise bei Google komme. Im Folgenden wurde von einer Ausschreibung bei Google gesprochen, welche wohl nur den besten Agenturen vorbehalten wäre. Diese Ausschreibung habe 5Stella gewonnen und bekomme besonders gute Angebote von Google. Von Google selbst erhielt die Website-Betreiberin auf Nachfrage die Information, dass derartige Angebote nicht gemacht werden. Täglich, so wurde es uns darüber hinaus geschildert, werden potentielle Kunden telefonisch „terrorisiert“ indem sie ständig von verschiedenen Handynummern angerufen werden.

Viele der angeworbenen Kunden lesen sich jedoch eben nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch, in welchen gänzlich andere, für den Vertragspartner überraschende Bedingungen niedergeschrieben sind. 

Lassen sie sich nicht von derartigen Angeboten in die Irre führen. Gerade im Bereich Online-Marketing gilt es derzeit besonders vorsichtig zu sein.

Haben Sie Erfahrung mit derartigen Anrufen oder Angeboten gemacht, oder sind sich unsicher ob Sie den Vertrag abschließen sollen? Kontaktieren Sie uns gerne, wir sind Ihnen bei der Einschätzung des Angebots oder auch anderen rechtlichen Fragen unter anderem im Bereich Wettbewerbsrecht behilflich.

Quelle Beitragsbild:  © bnenin


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