Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken ab dem 1. Januar 2020 um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent
Abzuführende Beiträge an den Staat sind immens – Die Senkung wird von allen Seiten gefordert
Nach einer Studie des Steuerzahlerbundes arbeiten die Bundesbürger erst seit 15. Juli, 21:56 Uhr an in die eigene Tasche. Rechnungen zur Folge ging die Arbeitsleistung aus 2019 komplett für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge drauf. Schon lange wird die Senkung gefordert.
Ein durchschnittlicher Haushalt muss dem Bericht zufolge mehr als die Hälfte des Einkommens an den Staat abführen. Alleinstehende seien besonders belastet. Sie arbeiten erst seit Freitag, 19. Juli, für das eigene Portemonnaie, größere Familien hingegen schon fünf Tage früher. Gefordert wurde die Absenkung auf unter 50 Prozent, etwa durch die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, einen niedrigeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und langsamer ansteigende Steuertarife. In 2020 wird zumindest der Beitrag zur Arbeitlosenversicherung eine weitere Senkung erfahren.
Stetige Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Bereits in 2019 wurden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent gesenkt.
Befristung auf den 22.November 2022
Die ab dem 01.01.2020 in Kraft tretende Regelung zur Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist derzeit befristet bis zum 22.11.2022.
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Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter +49 221 – 2921920 oder schreiben Sie eine E-Mail an sekretariat@hms-bg.de
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht