Hilfe bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber wollen den Kündigungsschutz und Abfindungszahlungen vermeiden. Deshalb versuchen sie, unliebsame Arbeitnehmer einzuschüchtern und zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder gar einer Eigenkündigung zu bewegen. In der Regel werden die Mitarbeiter dazu überrumpelt oder systematisch psychisch unter Druck gesetzt. Das passiert meistens in einem Personalgespräch am Arbeitsplatz.
Hier 10 goldene Regeln, wenn man zum Chef oder Vorgesetzten gerufen wird:
1. Lassen Sie sich vor einem Personalgespräch immer den Anlass mitteilen.
2. Nehmen Sie im Zweifel ein Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens mit.
3. Wenn Sie mit Kritik überzogen oder angeschrien werden, bitte ruhig bleiben. Man will Sie absichtlich reizen.
4. Wenn Ihnen Fehler vorgeworfen werden, bitte ruhig bleiben. Man will Sie absichtlich reizen
5. Lassen Sie sich eine Freistellung immer schriftlich geben.
6. Unterzeichnen Sie keine vorformulierten Papiere wie Eigenkündigungen, Abwicklungsverträge oder Ausgleichsquittungen.
7. Unterzeichnen Sie nie einen AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr ohne Bedenkzeit.
8. Bestehen Sie darauf, eine Kopie des nicht unterschriebenen Aufhebungsvertrages zur Prüfung nach Hause mitnehmen zu können.
9. Lassen Sie sich nicht mit der Drohung einer Kündigung oder Strafanzeige unter Zeitdruck setzen! Man wird Ihnen später das gleiche oder gar ein besseres Angebot machen.
10. Unterzeichnen Sie keinen AufhebungsvertragIm Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag kann in unterschiedlichen Situationen für beide Seiten sinnvoll sein. Beispielsweise können Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer so betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen und eventuell damit verbundene langwierige Kündigungsprozesse vor dem Arbeitsgericht vermeiden…. Mehr ohne vorherige anwaltliche Beratung! Die meisten Rechtsschutzversicherer zahlen eine Erstberatung beim Anwalt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel von der Kanzlei HMS Barthelmeß.Görzel Rechtsanwälte in Köln.
Beitragsbild: © fizkes
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht