Arbeitsunfähig wegen Heuschnupfen? Das sagt das Arbeitsrecht!

Der Frühling ist da! Die ersten warmen Sonnenstrahlen locken nicht nur die Menschen ins Freie, sondern auch die Pollen in die Luft. Birke, Hasel und Erle blühen – und Millionen Deutsche leiden unter tränenden Augen, Niesattacken und einer verstopften Nase. Heuschnupfen ist längst keine Seltenheit mehr, sondern die häufigste Allergie in Deutschland. Doch bedeutet das automatisch eine Krankschreibung?

Frühjahrsmüdigkeit oder echte Arbeitsunfähigkeit?

Viele Beschäftigte kämpfen jedes Jahr mit den Symptomen einer Pollenallergie. Doch nicht jeder Heuschnupfen macht direkt arbeitsunfähig. Ein paar Nieser oder ein Jucken in den Augen reichen nicht aus, um der Arbeit fernzubleiben. Aber was passiert, wenn die Symptome so stark sind, dass Arbeiten unmöglich wird?

Allergie kann krank machen – und zwar richtig!

Laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Mitarbeitende dann arbeitsunfähig, wenn sie wegen ihrer Allergie nicht mehr in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Das gilt nicht nur für schwerwiegende Erkrankungen, sondern auch für starke allergische Reaktionen. Wenn der Zustand so schlecht ist, dass Arbeiten zu einer Gefahr für die eigene Gesundheit wird, besteht ein Anspruch auf Krankmeldung (BAG-Urteil vom 29. Januar 1992, 5 AZR 37/91).

Darf der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln?

Arbeitgeber können skeptisch sein, wenn Mitarbeitende mit Heuschnupfen krankgeschrieben werden. Doch grundsätzlich hat die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine hohe Beweiskraft. Hat der Arbeitgeber jedoch berechtigte Zweifel, kann er die Krankschreibung unter bestimmten Umständen anzweifeln. Die Beweislast liegt dabei in der Regel beim Arbeitgeber.

Wenn Heuschnupfen die Produktivität gefährdet

Werden Allergiesymptome unterschätzt, kann das schwerwiegende Folgen haben. Mitarbeitende, die sich krank zur Arbeit schleppen oder trotz starker Beschwerden im Homeoffice arbeiten, können in ihrer Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sein. Konzentrationsprobleme, Müdigkeit und Kopfschmerzen können nicht nur die eigene Gesundheit gefährden, sondern auch die Qualität der Arbeit beeinträchtigen.

Fazit: Arbeitgeber sollten Heuschnupfen ernst nehmen!

Auch wenn Heuschnupfen keine klassische Krankheit ist, kann er dennoch zur Arbeitsunfähigkeit führen. Arbeitgeber sollten die Beschwerden ihrer Mitarbeitenden nicht unterschätzen und im Zweifelsfall Rücksicht nehmen. Denn gesunde Mitarbeitende sind produktive Mitarbeitende!

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