Berechtigen pro-palästinensische Äußerungen wie „from the river to the sea, Palestine will be free“ zur fristlosen Kündigung? Im folgenden Artikel erfahren Sie, was arbeitsrechtlich gilt!

Was ist passiert?

Der 1. FSV Mainz 05 kündigte Bundesligaspieler Anwar El Ghazi fristlos auf Grund der Äußerungen des Spielers in den sozialen Medien.

Ausgangspunkt war ein Post von El Ghazi vom 15ten Oktober, indem er schrieb „From the river to the sea, Palestine will be free”.

Allerdings wird mit dem Satz Israel in seiner jetzigen Verfassung und Form in einer Weise das Existenzrecht abgesprochen, denn Palästina solle auf dem Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer „frei“ sein und sich ausdehnen. Ob diese Äußerung strafbar ist, ist umstritten.

Nach dem Beitrag des 28-Jährigen mahnte ihn der Verein ab.

Nach vermeintlich klärenden Gesprächen und einem Statement des Vereins folgte ein erneutes Statement von dem Bundesligaspieler: „I do not regret or have any remorse from my position. I do not distance myself from what I said and I stand, today and always until my last breath, for humanity and the oppressed“. Schließlich beendete Mainz 05 den Vertrag daraufhin mit sofortiger Wirkung.

Was gilt arbeitsrechtlich?

Bei einer fristlosen Kündigung sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers abzuwägen. Das heißt im konkreten Fall, alle Posts und Äußerungen von El Ghazi zu dem Thema sind gemeinsam zu betrachten. Auf der anderen Seite steht der Verein mit seinen Werten, dem Image und die interne Atmosphäre. Allerdings darf dabei nicht El Ghazis Meinungsfreiheit außer Acht gelassen werden.

Wenn öffentliche Aussagen dem Arbeitgeber schaden, dann können sie arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Sie können sogar eine Kündigung rechtfertigen. Dies ist oft der Fall, wenn die Äußerungen den Arbeitgeber in ein schlechtes Licht rücken oder den Betriebsfrieden beeinträchtigen und der Arbeitnehmer mit den Aussagen Straftaten begeht.

Was nun?

Unter dem Strich: es gibt keine Faust-Formel ab wann pro-palästinensische Äußerungen eine Kündigung rechtfertigen. Gerade im Arbeitsrecht kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Deshalb müssen alle Umstände miteinander abgewogen werden. Falls Sie eine Kündigung bekommen haben oder eine Aussprechen wollen, melden Sie sich bei uns! Unser Team aus erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht wird Ihnen zur Lösung verhelfen.

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