Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten am Ende des Erwerbslebens

Während der Coronapandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten  deutlich angehoben: von 6.300 Euro im Jahr auf 46.000 €. Nun hat der Bundestag entschieden, bei vorgezogenen Altersrenten dauerhaft diese höhere Zuverdienstmöglichkeit zu bieten. Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2023 unbegrenzt im Jahr hinzuverdient werden darf, ohne dass es zu Abzügen bei den bezeichneten Renten kommt. Das ist nicht nur gut für den Geldbeutel von Rentnerinnen und Rentnern, sondern kommt auch Unternehmen zugute, die so den Fachkräftemangel etwas abfedern können. Frühere Rente (gleich Abschlag, also Kürzung) ist möglich bei Gleichzeitiger Aufbesserung der Nettolücke durch – jetzt unbegrenzten – Hinzuverdienst.

Wir klären in diesem Beitrag auf worauf in diesem Kontext geachtet werden muss.

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