„Werbung 150 % für Google Budget“ – Wettbewerbsverstoß nach § 5 UWG?
Die Agentur RANKEXPERT 100 bietet Dienstleistungen im Bereich SEO und SEA an. In der Kooperationsvereinbarung und den AGB wird zugesagt, dass 150 % des vom Kunden gezahlten Betrags in das Google Adwords Budget investiert wird. In der Kooperationsvereinbarung stellt diese Behauptung unserer Ansicht nach eine Irreführung dar, bei der es sich um einen Wettbewerbsverstoß nach § 5 UWG handelt.
AGB bzgl. der Kosten unverständlich
Dass es sich um eine Irreführung handelt, wird deutlich, wenn man versucht die AGB zu verstehen. In den AGB wird die Berechnung der 150 % dargelegt. Die Darlegung ist schlicht unsinnig.
Inhaber Withold Mosicki
Inhaber der Agentur RANKEXPERT100 ist Herr Withold Mosicki, der auch Inhaber des Konkurrenzunternehmens Cima-Scout24.de ist. Beide Unternehmen haben dieselbe Adresse, aber unterschiedliche Telefonnummern. Es werden verschiedene Steuernummern angezeigt. Über Cima Scout 24 haben wir schon berichtet.
Bei den Kunden der Unternehmen RANKEXPERT100 und Cima-Scout.de ist der Eindruck entstanden, dass die Unternehmen ihren vertraglichen Verpflichtungen überhaupt nicht nachkommen. Die Kunden konnten in der Regel nicht eine einzige Anzeige bei Google finden, obwohl die ständige Schaltung der Anzeigen von RANKEXPERT100 bzw. Cima-Scout24 zugesagt worden waren. Auf Nachfrage erhielten die Kunden einen Screenshot, auf dem eine Anzeige zu sehen war. Als Beweis für kontinuierliche Anzeigen taugt ein solcher Screenshot nicht.
Wir gehen fest davon aus, dass RANKEXPERT100 sich durch die Kooperationsvereinbarung nicht gebunden fühlt und sehr zurück haltend mit eigenen Leistungen umgeht. Kunden können die Sachbearbeiter der beiden Unternehmen praktisch nicht erreichen. Kündigungen der Kunden kommen meistens zu spät.
Rat
Wir können nur zur Vorsicht raten. Wenn Sie einen Vertrag mit RANKEXPERT100 geschlossen haben, sollten Sie kontinuierlich prüfen, ob eine Anzeige von Ihnen geschaltet wird. Genau überprüfen können Sie Klickzahlen bzgl. der Werbeanzeigen z.B. per Google Analytics. Sie werden vermutlich feststellen, dass das Ergebnis der Leistung von RANKEXPERT100 eher dürftig ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Vertragsverhältnis zu RANKEXPERT100 haben oder Ihr Vertragsverhältnis mit RANKEXPERT100 beenden wollen, können wir Ihnen auf jeden Fall helfen. Wir haben viel Erfahrung mit diesen Unternehmen gesammelt.