Was Ukrainer*innen und Unternehmen jetzt wissen müssen

Täglich kommen mehr Ukraine-Flüchtlinge nach Deutschland. Schutzsuchende sollen vor allem unbürokratisch und schnell Zugang zum Arbeitsmarkt finden.

Auch viele Unternehmen interessieren sich dafür, Geflüchtete aus der Ukraine einzustellen. Wir haben für Sie häufig gestellte Fragen zusammengestellt und beantworten diese in unserem Beitrag.

1. Wie kommen Ukrainer*innen an einen Aufenthaltstitel?

Die EU-Staaten haben sich bereits am 3. März 2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen und Ihnen einen schnellen Zugang zu Sozialhilfen und eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Dazu wurde die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie der EU aktiviert. Deutschland setzt diese durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) in deutsches Recht um. Ukrainische Flüchtlinge können daher schnell und ohne Einzelfallprüfung einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten, der zunächst bis zu ein Jahr gilt und auf drei Jahre verlängert werden kann.

2. Was muss ich als Unternehmen beachten, wenn ich Ukrainer*innen einstellen möchte?

Mit dem Aufenthaltstitel ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Jedoch wird vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit noch eine Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigt. Um Bürokratie zu vermeiden, erteilen viele Ausländerbehörden derzeit diese Erlaubnisse bereits ohne das ein konkretes Arbeitsverhältnis in Aussicht steht. In der Aufenthaltserlaubnis ist dann ein Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthalten.

Weitere Informationen finden Sie bei der  Bundesagentur für Arbeit.

3. Brauche ich eine Anerkennung meiner Berufsqualifikation, um arbeiten zu dürfen?

Vorsicht ist natürlich bei reglementierten Berufen geboten. Hier ist eine Anerkennung der Berufsqualifikation vonnöten. In nicht reglementierten Berufen ist eine vorhandene Anerkennung trotzdem sehr sinnvoll, um eine Stelle zu finden, die der eigenen Qualifikation entspricht. Weitere Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie auf dem Anerkennungsportal www.anerkennung-in-deutschland.de

4. Wo erhalte ich ansonsten Unterstützung?

Zudem gibt es Websiten, die bei der Vermittlung von ukrainischen Geflüchteten genutzt werden können.

www.imagine-ukraine.org

www.jobaidukraine.com

www.uatalents

Sie haben noch Fragen zu dem Thema? Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel


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