ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr werfen viele rechtliche Fragen auf. Personaler sollten bei diesem Thema gut Bescheid wissen.
Wie ist die Überstundenvergütung arbeitsrechtlich geregelt und wann dürfen Arbeitgeber ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr anordnen?
Oft sind ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr oder Mehrarbeit im TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr, Betriebsvereinbarungen oder im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr geregelt. Solche Regelungen dürfen jedoch im Hinblick auf die Vergütung der Mehrbelastung keinen Anreiz für Arbeitnehmende bieten, auf den Jahresurlaub zu verzichten.
Fest steht jedenfalls: Eine tarifliche Regelung zu Mehrarbeitszuschlägen, die Urlaubszeiten von Beschäftigten nicht berücksichtigt, verstößt gegen EU-RechtEine umfassende Ermächtigung zur Rechtssetzung auf dem Gebiet des Arbeit- oder Sozialrechts kennt das Unions-Recht nicht. Vielmehr sind es einzelne Regelungsbereiche in denen das nationale Arbeitsrecht durch EU-Recht überlagernd gestaltet wird. Mehr.
Was es bei der Vergütung von ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr zu beachten gilt und unter welchen Voraussetzungen eine Anordnung von ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr möglich ist, zeigt ein Blick auf die rechtlichen Vorschriften.
Unterschied zwischen ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr und Mehrarbeit
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist zwischen ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr und Mehrarbeit begrifflich zu unterscheiden. Unter ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr ist die Arbeit zu verstehen, die Beschäftigte über ihre individuell geltende ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr hinaus leisten, die im TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr, in der Betriebsvereinbarung oder dem ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr für sie festgelegt ist.
Von Mehrarbeit spricht man, wenn Mitarbeitende die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschreiten. Beispielsweise gilt nach dem Arbeitszeitgesetz im Grundsatz die ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr von acht Stunden pro Werktag – auch wenn Ausnahmen davon, etwa durch TarifvertragDie Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht (Art. 9 GG) verbürgt. Mehr, möglich sind. Teilzeitbeschäftigte können also ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr leisten, ohne dass es sich dabei um arbeitszeitgesetzlich relevante Mehrarbeit handelt.
Arbeitgeber können ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr nicht einfach einseitig anordnen
So ohne Weiteres können Arbeitgeber Überstunden nicht einseitig anordnen. Insbesondere genügt das allgemeine WeisungsrechtDer Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom Vertragsverhältnis eines freien Mitarbeiters, eines Subunternehmers oder eines in sonstiger Weise selbständig Tätigen, insbesondere durch die Weisungsabhängigkeit des Arbeitnehmers. Mehr des Arbeitgebers nicht, einen Beschäftigten einseitig zu ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr zu verpflichten. Das WeisungsrechtDer Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom Vertragsverhältnis eines freien Mitarbeiters, eines Subunternehmers oder eines in sonstiger Weise selbständig Tätigen, insbesondere durch die Weisungsabhängigkeit des Arbeitnehmers. Mehr des Arbeitgebers beschränkt sich nämlich darauf, die im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr nur rahmenmäßig umschriebenen Pflichten des Arbeitnehmenden im Einzelnen zu bestimmen. Es begründet aber keine vertragserweiternden Rechte. Ohne ausdrückliche Regelung ist der Arbeitnehmende also grundsätzlich nicht verpflichtet, ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr zu leisten.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte die Leistung von ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr in einer gemeinsamen Vereinbarung festgehalten werden
so Volker Görzel, Rechtanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Überstunden mündlich anordnen: Das ist möglich
Arbeitgeber und Arbeitnehmender können sich also im Einzelfall darüber verständigen, dass der Arbeitnehmende länger arbeitet. Hierfür genügt eine mündliche oder auch stillschweigende Übereinkunft.
Unseren Mandanten raten wir dennoch, direkt im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr eine schriftliche Regelung zu den ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr zu vereinbaren. Das schafft Transparenz. Damit eine solche Klausel, die den Arbeitgeber dazu berechtigt, einseitig nach seinem Ermessen Überstunden anzuordnen, auch wirksam ist, muss jedenfalls die Anzahl der im Höchstfall zu leistenden Überstunden festgelegt sein. Nur so weiß der Arbeitnehmende dann, welche Verpflichtung auf ihn zukommen kann.
so Görzel weiter.
Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge entscheidend für Zulässigkeit
Zu beachten ist auch, dass der BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr ein Mitbestimmungsrecht beim Thema Überstunden hat. Existiert also eine Betriebsvereinbarung, die regelt, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf, ergibt sich die Zulässigkeit von Überstunden aus der Betriebsvereinbarung.
Das gleiche gilt auch für Tarifverträge: Auch diese enthalten oft Regelungen darüber, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf und wie viele Überstunden geleistet werden dürfen. Die Zulässigkeit von Überstunden folgt dann direkt aus dem Tarifvertrag.
Können ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr im Notfall doch einseitig angeordnet werden?
Es gibt Ausnahmefälle, in denen der Arbeitgeber die Mitarbeiter einseitig verpflichten kann, ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr zu leisten – auch ohne vertragliche Regelung. Dies gilt bei Not-und Katastrophenfällen, die allerdings sehr selten sind.
In echten Notsituationen – also bei existenzgefährdenden Ereignissen, die der Arbeitgeber nicht vorhersehen kann –, kann es sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers ergeben, dass dieser einseitig angeordnete ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr erbringen muss.
so Rechtsanwalt Görzel
Müssen ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr bezahlt werden?
Neben der Frage über die Pflicht zur Leistung der ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr steht auch die Frage nach der Vergütung der ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr. Hier ist zu beachten, dass es keinen Rechtsgrundsatz dafür gibt, dass ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr stets zu vergüten sind.
…Hier kann bei entsprechender Vereinbarung auch Freizeitausgleich gewährt werden.
so Görzel
Überstunden auszahlen: Was gilt?
In aller Regel muss der Arbeitnehmende für geleistete ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr bezahlt werden, da er in diesem Fall eine quantitative Mehrleistung über die vertraglich geschuldete Leistung hinaus erbringt. Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen oftmals eine Regelung zur Überstundenvergütung vor. Bei Auszubildenden – anders als bei allen anderen Arbeitnehmenden – sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) explizit eine Vergütungspflicht von ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr vor.
ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr auszahlen: Vorsicht bei pauschalen Abgeltungsklauseln
Im Regelfall hat der Arbeitgeber also das Grundgehalt für ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr zu bezahlen. Finden sich gesonderte Klauseln im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr, kann das Unternehmen aber auch Freizeitausgleich gewähren. Vorsichtig sollten Arbeitgeber mit Klauseln umgehen, die vorsehen, dass ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr mit der gewöhnlichen monatlichen Vergütung abgegolten sein sollen. Nur in Ausnahmefällen, also zum Beispiel bei leitenden Angestellten, die ein herausgehobenes Entgelt beziehen, können ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr im Zusammenhang mit dem üblichen Aufgabenkreis mit der vereinbarten Vergütung abgegolten sein.
Volker Görzel dazu:
Eine wirksame Klausel muss zudem so präzise formuliert sein, sodass hervorgeht wie viele ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr in welcher Höhe vergütet werden.
Hinweis: Eine pauschale Überstundenregelung für regelmäßige Mehrarbeit von Betriebsräten durch Betriebsvereinbarung wird von den Gerichten als unzulässig angesehen.
ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr auszahlen: Anspruch auf Zuschlag für Nachtarbeit
Grundsätzlich ist auch zu unterscheiden zwischen der Grundvergütung für die geleistete Überstunde und einem besonderen Überstundenzuschlag. Soweit die ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr zugleich Nachtarbeit (§ 2 Abs. 3 ArbZG) sind, besteht auch ein Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag.
Görzel:
…hier gilt ein Zuschlag von 25 Prozent als angemessen.
Überstundenabbau anordnen – Auch für die Beantragung von Kurzarbeitergeld relevant
Häufig werden in Betrieben Arbeitszeitkonten geführt, für die in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Regelungen existieren, in welchem Umfang Zeitguthaben aufgebaut werden dürfen und wie überschüssige Stunden abzubauen sind. Eine Verpflichtung zum Abbau von Plusstunden eines Zeitkontos kann sich auch im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld ergeben. Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist insbesondere das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls, der nicht vermeidbar ist. Ein Arbeitsausfall ist danach vermeidbar, wenn er durch im Betrieb zulässige Arbeitszeitschwankungen vermieden werden kann.
Dazu führt Rechtsanwalt Görzel aus:
Da Zeitkonten Schwankungen der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr abbilden, sind Zeitkonten also grundsätzlich vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen. In bestimmten Fällen kann die Auflösung von Arbeitszeitguthaben jedoch nicht oder nur teilweise vom Arbeitnehmer verlangt werden. Arbeitszeitguthaben können „stehen bleiben“, soweit das Arbeitszeitguthaben:
a) vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und den Umfang von 50 Stunden nicht übersteigt
b) als Wertguthaben gemäß § 7c Abs. 1 SGB IV für bestimmte Zwecke geführt wird (insbesondere Freistellungen im Rahmen von PflegezeitDas Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist seit Juli 2008 in Kraft. Es enthält Rechte für Arbeitnehmer, die pflegedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Mehr, Familienpflegezeit, ElternzeitArbeitnehmer haben den Anspruch, die ersten drei Lebensjahren ihres Kindes beruflich zu pausieren, oder nur eingeschränkt zu arbeiten. Mehr, Teilzeit, Sabbaticals, Verkürzung der Lebensarbeitszeit vor Altersrente oder Qualifizierungsmaßnahmen);
c) zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld angespart worden ist und den Umfang von 150 Stunden nicht übersteigt;
d) den Umfang von 10 Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit übersteigt oder
e) länger als ein Jahr unverändert bestanden hat.
Gibt es keine arbeitsvertragliche oder sonstige Regelung zum Abbau von ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr, kann der Arbeitgeber von seinem WeisungsrechtDer Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom Vertragsverhältnis eines freien Mitarbeiters, eines Subunternehmers oder eines in sonstiger Weise selbständig Tätigen, insbesondere durch die Weisungsabhängigkeit des Arbeitnehmers. Mehr Gebrauch machen. Damit kann er bestimmen, wann ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr abgebaut werden, beispielsweise in auftragsschwachen Zeiten.
Arbeitsrechtlich existieren keine Bestimmungen, die es Arbeitnehmenden erlauben, den Zeitpunkt des Überstundenabbaus nach eigenen Wünschen zu wählen. Außerdem gibt es ein berechtigtes betriebliches Interesse, den Überstundenabbau der Arbeitnehmenden zu koordinieren, damit betriebliche Arbeitsabläufe nicht durch Mitarbeitermangel gestört werden. In der Praxis werden ÜberstundenDer Arbeitnehmer, der über die geltende Arbeitszeitvereinbarung hinaus arbeitet, leistet Überstunden. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, beschränkt das Arbeitszeitgesetz die Dauer der zulässigen Arbeitszeit. Mehr deshalb häufig innerhalb eines kurzen Zeitraums wieder abgebaut, damit nicht zu viele Plusstunden auf dem Zeitkonto auflaufen.
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