Alle Informationen zur Klage gegen den Einheitsbetriebsrat bei ATU

Wir sind überwältigt: eine zweistellige Zahl an ATU Betriebsräten hat sich bereits dazu entschieden Klage gegen den geplanten Einheitsbetriebsrat einzureichen.
Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht hierzu: „Wir sind guter Dinge, dass eine Klage der einzelnen örtlichen Betriebsräte Aussicht auf Erfolgt hat. Die Argumente zur Gründung eines Einheitsbetriebsrates bei ATU sind dürftig. Es ist fraglich, warum ein dezentraler Betriebsrat am Unternehmenssitz die Mitarbeiterbelange effektiver wahrnehmen sollte als die einzelnen Betriebsräte in den Filialen vor Ort.“
Wie sich jetzt herausstellt, wurde der Deal bereits vor vier Monaten zwischen dem GBR und der Geschäftsleitung besiegelt. Schon am 25. Januar bzw. am 6. Februar 2021 wurde die entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung unterschrieben. Rechtsanwalt Görzel weiter: „Keiner der von uns vertretenen vielen Einzelbetriebsräte hatte von dieser Vereinbarung Kenntnis. Sie wurden nicht informiert.“
Wir unterstützen ATU-Betriebsräte, die einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat verhindern wollen.
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie an 0221-292192-0
Unser erfahrenes Arbeitsrechtsteam rund um Rechtsanwalt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen noch offene Fragen zu beantworten.

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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht