Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter ArbeitsunfähigkeitDer Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ findet immer dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Mehr
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Gemäß § 626 I BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, sofern Tatsachen gegeben sind, die dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen. Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter ArbeitsunfähigkeitDer Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ findet immer dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Mehr möglich. Es handelt sich dabei um einen „wichtigen“ Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Das Vortäuschen einer ArbeitsunfähigkeitDer Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ findet immer dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Mehr stellt regelmäßig einen Betrug dar.
Dennoch hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 10.Dezember 2020 die fristlose Kündigung eines Lageristen gestoppt.
Ausgangssituation
Der Lagerist blieb seiner Arbeit unter Vorlage eines ärztlichen Attests aufgrund von Magen-Darm-Problemen, Unwohlsein und Ermüdung fern. Sein Vorgesetzter beobachtete den arbeitsunfähigen Arbeitnehmer dabei, wie er in einer Pizzeria Pizzakartons in eine Styroporbox stellte und diese zum Zwecke der Auslieferung in ein geparktes Fahrzeug brachte. Aufgrund dessen vermutete der Arbeitgeber eine vorgetäuschte ArbeitsunfähigkeitDer Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ findet immer dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Mehr und möglicherweise eine nicht angegebene Nebentätigkeit. Abgesehen davon sah der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung darin, dass der Arbeitnehmer seine Genesung durch sein Verhalten hindert. Er sprach daraufhin eine fristlose, hilfsweise eine ordentliche Kündigung aus.
Freundschaftsdienste währenden einer ArbeitsunfähigkeitDer Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ findet immer dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Mehr
Der Lagerist wehrte sich gerichtlich gegen die ausgesprochene Kündigung und trug vor, dass er in der Pizzeria seines Bekannten lediglich einen unentgeltlichen Freundschaftsdienst vollbracht habe.
Hohe Beweiskraft eines ärztlichen Attests
Das Landesarbeitsgericht erklärte die fristlose und die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung für unwirksam. Der vorgelegten ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungEin erkrankter Arbeitnehmer muss eine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Alle Arbeitnehmer sind in Falle der Erkrankung zur unverzüglichen Information des Arbeitgebers und zur Mitteilung von deren voraussichtlichen Dauer verpflichtet. Mehr misst das Gericht einen hohen Beweiswert zu. Begründet wird die Entscheidung damit, dass es dem Arbeitgeber nicht gelungen sei, Tatsachen vorzutragen, die genügend Zweifel an der Richtigkeit der ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungEin erkrankter Arbeitnehmer muss eine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Alle Arbeitnehmer sind in Falle der Erkrankung zur unverzüglichen Information des Arbeitgebers und zur Mitteilung von deren voraussichtlichen Dauer verpflichtet. Mehr auslösen und den hohen Beweiswert der Bescheinigung zu erschüttern. Das Gericht ging daher von der Richtigkeit des Attests aus.
Auch für das Vorliegen einer Nebentätigkeit des Beschäftigten und einer Pflichtverletzung in Form von grob genesungswidrigem Verhalten genügen die Beweise nicht. Die hohen Anforderungen, die das Gericht an eine solche VerdachtskündigungVerdachtskündigung fast die Tatbestände zusammen, in denen der Gekündigte im Verdacht steht, eine schwere Vertragsverletzung – meist eine Straftat oder einen Vertrauensbruch – begangen zu haben. Mehr stellt, sieht das Landesarbeitsgericht als nicht erfüllt an.
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