Coronakrise: Die Zahlungsmoral sinkt  - Aktuelles und wissenswertes für Unternehmer

Zahlungsverzug wegen Corona

Die Corona-Wirtschaftskrise beeinträchtigt zunehmend auch das Zahlungsverhalten. Kreditgeber und Gläubiger verzeichnen im B2B-Geschäft eine Verschlechterung der Zahlungsweise. Vermehrt müssen Zahlungsverzögerungen hingenommen werden. So lag die durchschnittliche Verzugsdauer der untersuchten 3,5 Mio. Rechnungsbelege im 1. Halbjahr 2020 bei 10,82 Tagen. Trotz dieser sich verschärfenden Situation bestätigte auch der Bundesrat den Gesetzesvorschlag, dass die Pflicht zum Insolvenzantrag weiter ausgesetzt wird ‒ bis Jahresende.

Aktuelle Lage: Pflicht zum Insolvenzantrag bleibt ausgesetzt

Die Pflicht für Unternehmen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, ist aufgrund der Corona-Krise bereits im März ausgesetzt worden. Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am Vorabend verabschiedet hatte. 

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder durch außergerichtliche Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Sie müssen daher vorerst keinen Insolvenzantrag stellen.

Risiko des Zahlungsausfalls steigt

Auch wenn die Insolvenzentwicklung im bisherigen Jahresverlauf bedingt durch Sondereffekte wie die „Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ das Krisengeschehen bisher nur unzureichend widerspiegelt, so sind die Zahlungsrisiken für die Leistungserbringer zuletzt dennoch gestiegen. Warnsignale ergeben sich beispielsweise aus dem Anstieg der Verzugsdauer und höheren Forderungslaufzeiten in wichtigen Branchen. Auch nahmen die Rechnungswerte in den letzten Jahren deutlich zu, damit einher gingen höhere Liquiditätskosten für Lieferanten.

Lieferanten und Kreditgeber sehen sich steigenden Risiken gegenüber. Ein erstes Indiz ist der durchschnittliche Zahlungsverzug, der sich im 1. Halbjahr 2020 auf 10,82 Tage erhöht hat (2. Halbjahr 2019: 10,69 Tage). Zugenommen haben die Zahlungsverzögerungen insbesondere bei Geschäftstransaktionen mit der Chemieindustrie und der Grundstoffbranche. Das Logistikgewerbe hat die Gläubiger dagegen weniger belastet und weist geringere Zahlungsverzögerungen auf. Im Schnitt vergehen rund 1,5 Monate, bis der Erbringer einer Leistung sein Geld erhält.

Unternehmergesellschaften (UG) stechen als Risikokandidaten hervor

Bei den einzelnen Rechtsformen sticht die UG (haftungsbeschränkt) mit einem starken Anstieg des Zahlungsverzugs hervor. Zuletzt erhöhte sich die Verzugsdauer bei Geschäften mit dieser Rechtsform um 1,80 Tage. Der Zahlungsverzug betrug im 1. Halbjahr somit 18,41 Tage. Auch die AG (+ 1,13 Tage) belastete ihre Gläubiger mit einer erhöhten Überfälligkeit. Das zeigt eine Analyse auf Basis des Creditreform Debitorenregisters Deutschland (DRD), für die rund 3,5 Mio. Rechnungsbelege ausgewertet wurden.

Kreditgeber reagieren mit Kürzung der Zahlungsziele

Insgesamt hat die Krise einen spürbaren Druck auf die Zahlungsfähigkeit erzeugt. Damit droht eine Kettenreaktion insbesondere in stark verflochtenen Wirtschaftsbereichen bis hin zu vermehrten Insolvenzen. Um den gestiegenen Ausfallrisiken entgegen zu wirken, haben Kreditgeber und Lieferanten ihre Zahlungsziele bereits gekürzt. Insbesondere kleineren Unternehmen wurden nicht mehr so lange Zahlungsziele eingeräumt.


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