Sollte man den Vergleich annehmen oder ablehnen?
Das Vergleichsangebot muss bis spätestens zum 20.04.2020 angenommen werden. Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich beraten!
Vom 20.03. bis zum 20.04.2020 können diejenigen, die ein Vergleichsangebot erhalten haben, dieses prüfen und annehmen. Wer diesen Zeitraum verpasst, kann diese Möglichkeit nicht mehr nutzen.
Daher ist jetzt der Zeitpunkt sich anwaltlich beraten zu lassen. Wir bieten die Möglichkeit zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Dieses Angebot steht zusätzlich auch Dieselfahrern zur Verfügung, die nicht an der Musterfeststellungsklage teilnehmen.
+49 221 98656004
dieselfuchs@hms-bg.de
Für Sie zusammengefasst – die wichtigsten Fragen zum Vergleichsangebot von VW:
Sollte ich das Angebot von VW direkt annehmen oder prüfen lassen?
Klare Antwort: Lassen Sie das Angebot erst prüfen. Sie haben das Recht auf anwaltliche Beratung und diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. Jeder Fall kann dadurch individuell bewertet werden. In vielen Fällen können Sie einen deutlich höheren Schadenersatz erzielen, wenn Sie zur Einzelklage wechseln.
Kostet mich diese rechtsanwaltliche Erstberatung etwas?
Nein. Wenn unsere Beratung ergibt, dass Sie den VergleichEin Vergleich ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsstreit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird Mehr annehmen sollten, dann übernimmt VW das Honorar, wenn sie den VergleichEin Vergleich ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsstreit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird Mehr annehmen.
Und wenn unsere Beratung ergibt, dass wir Ihnen die Einzelklage empfehlen, dann berechnen wir Ihnen für diese Erstberatung nichts. Wir übernehmen dann die Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung ob diese für die Einzelklage auch Deckung gewährt.
Woher weiß ich, was bei der Einzelklage herauskommt?
Wir verfügen über eine jahrelange, ausführliche Erfahrung mit dem Dieselskandal. Dabei haben wir für unsere Mandanten nicht nur Erfolge vor zahlreichen Landgerichten in ganz Deutschland erzielt sondern auch bei Oberlandesgerichten. Dadurch können wir Ihnen in der individuellen Erstberatung sehr gut darstellen, wie Ihre Erfolgsaussichten sind.
Gibt es nicht auch Fälle, in denen es angebracht ist, dem VergleichEin Vergleich ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsstreit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird Mehr zuzustimmen?
Ja, natürlich, es gibt auch Fälle, in denen das Angebot für Einzelne sich als durchaus vorteilhaft herausstellt. Insbesondere bei Fahrzeugen mit einem niedrigen Kaufpreis und vielen gefahrenen Kilometern.
Welche Fälle sind besonders gut geeignet für eine Einzelklage?
Wenn es sich um Fahrzeuge zu einem hohen Kaufpreis handelt, die noch nicht mehr als 150.000 km gefahren sind (oder gar weniger als 100.000 km), dann kann sich eine Einzelklage sehr bezahlt machen. Wir können Ihnen zu Ihrem Einzelfall gerne berechnen, wie hoch die Entschädigung sein kann.
Manche erhalten angeblich gar kein Vergleichsangebot. Stimmt das?
Ja, nur ca.250.000 der Musterkläger erhalten wirklich ein konkretes Angebot! Die anderen 200.000 Musterkläger erhalten kein Angebot. Für sie endet das Verfahren im April, wenn die Klage von der Verbraucherzentrale zurückgezogen wird. Diese Kläger waren somit in einem Verfahren gebunden, das nun nicht einmal auf sie inhaltlich anwendbar ist.
Diesen Betroffenen raten wir dringend, vor allem dann, wenn sie rechtsschutzversichert sind, sich bei uns zur kostenfreien, anwaltlichen Erstberatung zu melden.
Unser Rat: Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Sie eine Einzelklage im Dieselskandal in Frage kommt, dann melden Sie sich bei uns, wir können Ihnen gerne unsere Einschätzung zu Ihrem Fall geben.
Ihr Dieselfuchsteam:
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dieselfuchs@hms-bg.de