Fristlose Kündigung trotz 15 jähriger Betriebstreue und Eigenschaft als Betriebsratsmitglied - Worauf Betriebsratsmitglieder achten müssen..

Kündigungsgrund: Datenmanipulation

Der Fall: Ein langjähriger Mitarbeiter und Betriebsratsmitglied der Stadtwerke Bonn sollte eine fristlose Kündigung erhalten: Ihm wurde vorgeworfen – unter Ausnutzung seiner Administratorenrechte – Daten verändert und hierdurch seinen Arbeitgeber getäuscht zu haben. Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung. Damit landete der Fall vor Gericht. Die Bonner Richter ersetzten die Zustimmung des Betriebsrats. Aber wann kann die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds in einem solchen Fall gerechtfertigt sein?

Gravierende Pflichtverletzung des Mitarbeiters

Grund dafür, dass das Gericht dem Antrag des Arbeitgebers stattgab, war dass die Richter in dem Verhalten des Arbeitnehmers eine gravierende Pflichtverletzung sahen. Der Mitarbeiter war seit seiner Ausbildung im Betrieb als IT-Techniker beschäftigt. In seiner Rolle als Administrator wurde ihm vorgeworfen er habe seinen Arbeitgeber getäuscht, indem er die Datenmanipulation begangen habe.

Bei den streitgegenständlichen Daten handelte es sich um Arbeitsschutzunterweisungen der Mitarbeiter, die bei dem Arbeitgeber über ein webbasiertes Dokumentationssystem durchgeführt wurden. Aufgabe des Mitarbeiters war es, an einer Problemlösung zu arbeiten: Sobald ein Arbeitnehmer seinen Namen änderte, wurden die bereits absolvierten Schulungen nicht unter dem neuen Namen als „erledigt“ angezeigt.

Der Mitarbeiter nutzte diese Gelegenheit scheinbar aus, um sowohl für sich als auch für andere Mitarbeiter mithilfe eines sogenannten Skripts den Anschein zu erwecken einige Schulungen wären ordnungsgemäß erfolgt, obwohl das tatsächlich nicht der Fall war.

Als der Arbeitgeber von dem Vorgang erfuhr, wollte er den Mitarbeiter dann fristlos kündigen. Weil der Mitarbeiter gleichzeitig auch ein Betriebsratsmitglied war, war die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich – doch dieser verweigerte die Zustimmung.

Fristlose Kündigung gerechtfertigt

Die Bonner Richter sehen in der Datenmanipulation im vorliegenden Fall einen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung. Daran konnte wohl auch die langjährige Betriebstreue sowie die Eigenschaft als Betriebsratsmitglied nichts ändern.

Rechtsmittel der Beschwerde

Eine Möglichkeit bleibt dem Betriebsrat nun noch: Er kann Beschwerde beim LAG Köln gegen diese Entscheidung einlegen.

Fazit

Konkret heißt das für Betriebsratsmitglieder nun: Sonderbehandlung in gewisser Weise ja – aber auch Betriebsratsmitglieder sind nicht unkündbar! In bestimmten Fällen ist fachlich spezialisierter Rechtsrat also unbedingt anzuraten.


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