Was sich für Arbeitgeber jetzt ändern wird

Der „gelbe Schein“ soll künftig durch die Krankenkassen digital übermittelt werden. Der Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung sieht unter anderem die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Was sich genau ändern wird, erfahren Sie in unserem Artikel

Generelles zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Derzeit erfolgt Krankschreibung beim Arbeitgeber noch über die Weitergabe der typischen gelben Bescheinigung. Dafür werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch immer in Papierform erstellt und bearbeitet. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich ab dem dritten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern. Immer wieder kommt es in der Praxis zu Auseinandersetzungen darüber, ob die AU-Bescheinigung pünktlich vorgelegt wurde.

Entlastung soll hier die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringen

Was sieht der Gesetzesentwurf vor?

In Zukunft soll der Arbeitgeber nun digital über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informiert werden. Die Krankenversicherung, erstellt dann die elektronische Meldung, die der Arbeitgeber abrufen kann.

Vorteile der elektronischen AU

Ganz abgesehen vom bürokratischen Aufwand, den die manuelle Bearbeitung und Übermittlung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform mit sich bringt, können Konflikte zur Frage, ob die AU-Bescheinigung rechtzeitig vorlag, durch die Einführung einer elektronischen Benachrichtigung zukünftig vermieden werden.


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