Die Direktbank N26 verspricht "Banking: einfach digital". In Sachen DatenschutzFür jede Erhebung von personenbezogenen Daten von Kunden greift die Verpflichtung, diese entsprechend der Vorgaben der DSGVO über die Verarbeitung und Speicherung der Daten zu informieren. Mehr war das Unternehmen allerdings offenbar nachlässig - Berlins Datenschutzbeauftrage verhängte daher ein Bußgeld.
Auf rund 50.000 Euro beläuft sich die Höhe des Bußgeldes welches gegen die App-Bank N26 verhängt wurde.
Zu den Hintergründen:
N26 hatte die Daten einiger ehemaliger Kunden auf eine Art schwarzen Liste gespeichert. Diese Speicherung ist jedoch nur für Kunden zulässig, welche unter Geldwäscheverdacht stehen. Diejenigen Kunden, welche auf schwarzen Listen gespeichert sind, können dadurch keine neuen Konten mehr eröffnen. Nach Angaben der Bank hat sich diese Praxis jedoch nun geändert, sodass sich nun ehemalige Kunden, welche nicht Geldwäsche-verdächtig sind wieder anmelden können. N26 geht nun rechtlich gegen das verhängte Bußgeld vor.
Die Finanzaufsicht hatte mehrere Mängel bei Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung entdeckt. N26 muss nun einige Bestandskunden neu identifizieren und Arbeitsabläufe vermehrt schriftlich festhalten. Insbesondere sollen auch Rückstände bei der Kontrolle verdächtiger Transaktionen aufgearbeitet werden.
Seit gut einem Jahr ist die neue Datenschutzgrundverordnung nun in Kraft. Bislang gingen rund 80.000 Beschwerden wegen Datenschutzverstößen ein. Das zum heutigen Zeitpunkt höchste Bußgeld belief sich auf 80.000 Euro, welches die Datenschutzbehörde Baden-Würtembergs verhängt hatte, da Gesundheitsdaten im Internet gelandet waren.