Das Hamburger Landgericht hat Volkswagen dazu verurteilt, einen alten Diesel-PKW gegen einen neuen Diesel-PKW umzutauschen.

Der Kläger hatte vor ca. drei Jahren einen VW Tiguan gekauft. Wie alle anderen Diesel-PKW von VW fuhr auch der Tiguan mit einer manipulierten Software.

Aus Sorge, der Tiguan Auto könnte wegen eines Fahrverbots schon bald nicht mehr genutzt werden, ließ der Kläger die Software aktualisieren.

Das Landgericht ist der Auffassung, dass der Kläger trotz der Software-Aktualisierung einen Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen hat. Denn ein PKW-Käufer könne beim Kauf eines Autos erwarten, dass das Fahrzeug die versprochenen Abgaswerte einhält. Außerdem könne die Nachrüstung des drei Jahre alten Autos zur Folge haben, dass der Wagen schneller verschleiße. Das Gericht hielt dies für unzumutbar.

Quelle: Spiegel

Foto: © kv_san


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