Ab dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO führt zwar zu keinen grundlegenden Änderungen im Datenschutzrecht, aber die enormen Bußgelder haben der DSGVO zu einer besonderen Aufmerksamkeit verholfen. Nach der DSGVO können Bußgelder zukünftig bis zu 20 Millionen Euro – und wenn das Unternehmen mehr als 500 Millionen Umsatz weltweit macht, dann kann der Bußgeldrahmen sogar bis zu 4% des weltweiten Umsatzes liegen.
Neben möglichen Bußgeldern sollten Unternehmen die DSGVO aber auch wegen drohenden Abmahnungen unbedingt beachten.
Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Punkten des Datenschutzrechts
- Datenschutzerklärung für Websites
- Vereinbarungen zur Auftragsdatenvereinbarung mit Dienstleistern (AVV)
- vollständige Darstellung des Umgangs mit Kundendaten (Speichern zu Vertragszwecken, Datenweitergabe usw.)
- gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Unternehmensinterne Richtlinien zum Umgang mit Kundendaten
- Beratung im Bereich Email-Marketing
- Meldepflicht bei Datenpannen
- Spezielle Pflichten für Arbeitsgeber/Arbeitnehmerdatenschutz
- Dokumentationspflichten
- Einwilligungen zur Datenverarbeitung/Widerspruchsrecht
- Verpflichtung zur Löschung von Daten
- Anlegen von Verfahrensverzeichnissen
- Recht auf Datenportabilität
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