Das Landgericht Köln hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, einen Skoda Yeti 2.0 TDI gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung orientierte sich das Gericht an einer Laufleistungserwartung von 350.000 km (!). Soweit uns bekannt ist, gibt es derzeit bundesweit kein einziges Urteil, in dem eine höhere Laufleistungserwartung zugrunde legt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 82%, im Übrigen der Kläger.

Die Kammer begründete das Urteil vorwiegend damit, dass der Kläger vorsätzlich und sittenwidrig (im Sinne des § 826 BGB) geschädigt wurde.

LG Köln Urteil vom 07.12.2017 -Az. 24 O 192/17


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