Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel, der University of Surrey (UK) sowie der University of Chicago. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2000 ist er nach Tätigkeiten als Mitarbeiter einer internationalen Großkanzlei und Partner einer mittelständigen Sozietät seit 2011 Gründungspartner von HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte.
Volker Görzel ist in den Bereichen individuelles und kollektives Arbeitsrecht tätig. Er vertritt sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Ihn fasziniert die Suche nach praktischen und effizienten Lösungen.
Herr Görzel berät auch an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht bei Unternehmenskäufen, Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen sowie Gesellschaftsauseinandersetzungen.
Schwerpunkte:
- Kündigung und Kündigungsschutzverfahren
- Arbeitsvertragserstellung- und -überprüfung
- Betriebliche Umstrukturierung, insbesondere
- Personalabbau
- Betriebsstilllegung oder -verlagerung
- Betriebsübergang
- Interessenausgleich
- Sozialplan
- Transaktionsberatung: M&A, Due Diligence
- Beratung von mittelständischer Betrieben, von Geschäftsführern, Führungskräften und Arbeitnehmern
- Beratung von Betriebsräten, Gesamt- & Konzernbetriebsräten
Ämter:
- Volker Görzel ist Dozent für arbeitsrechtliche Bildungsinstitute.
- Er ist Mitglied des Verbandes Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA)
- Herr Görzel ist Aufsichtsrat der Abfallentsorgungs- und verwertungsgesellschaft Köln GmbH (AVB)
- Herr Volker Görzel ist Mitglied im Aufsichtsrat der Koelnmesse GmbH
- Er ist Mitglied im Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungsgesellschaft-GmbH
- Herr Görzel ist Aufsichtsrat der Koelncongress GmbH
- Er ist Vorsitzender des Schlichtungsausschusses der Kreishandwerkerschaft Köln nach § 111 Arbeitsgerichtsgesetz
- Herr Volker Görzel ist Leiter des Bundesfachausschusses Betriebsverfassungsrecht/Mitbestimmung (VDAA)
Veröffentlichungen & Presse
- Interview im Krafthand Technikmagazin zum Thema Verlängerung der Probezeit, S. 54, Oktober 2022
- „Der elektronische Anruf zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ in Zahnheilkunde Management Kultur, Jahrgang 38, November 2022, S. 611
- „Krankmeldung- holen statt bringen lassen“ im Krafthand Technikmagazin, November 2022, S.50
- „Der elektronische Abruf der Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ in der ZMK Zahnheilkunde Management Kultur, November 2022, S. 611
- „Geht es Ihnen wieder gut?“: Wie man Mitarbeiter nach Krankheit empfangen sollte“ im Impulse Magazin, November 2022, hier abrufbar
- „Betriebliches Hygienekonzept: Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung“ in Mittelstand digital, November 2022, S.17 hier abrufbar
- „Dresscode am Arbeitsplatz- Was dürfen Arbeitgeber vorgeben und wo ist Schluss“ in Plaque N Care, November 2022, S. 179
- „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung- von der Bring- zur Holschuld“: in Zahntechnikmagazin, Jg. 26, Ausgabe 07, November 2022, 434-435
- „Karneval am Arbeitsplatz“ Interview mit handwerk.com Magazin am 10. Februar 2023
- „Grenzen der Narrenfreiheit“ Interview mit der FAZ am 19. Februar 2023
- „Ist es diskriminierend, wenn nur Frauen Chefin werden, Anwalt Görzel?“ Interview mit der Ärzte Zeitung am 27. März 2023
- „Hinweisgeberschutzgesetz“ Interview mit dem Impulse Magazin am 12. Mai 2023
- „Whistleblower: Wenn Beschäftigte zu Hinweisgebern werden“ Interview mit der Frankfurter Rundschau am 23. August 2023
- „Arbeitsrecht: Mit der Stechuhr“ Interview mit der Verkehrsrundschau am 20.Oktober 2023
- „Nach Spielen der EM 2024: Kommen Arbeitnehmer verkatert zur Arbeit, kann das Konsequenzen haben“ Interview mit Merkur am 25. Juni 2024
- „Haare, Kleidung, Tattoo: Darf der Chef Vorgaben machen?“ Interview mit Handwerksblatt im August 2024
- „Vereinbarung von Altersgrenzen im Arbeitsvertrag auch digital möglich“ Interview mit der Betrieb 22. Oktober 2024
- „Wann der Chef Ihnen verbieten darf, ein Kostüm zu tragen“ Interview mit Focus am 11 November 2024
- „Weihnachtsfeier-Rausch: Kann ich mich mit Kater krankmelden?“ Interview mit Merkur am 09. Dezember 2024
- „Das ist 2025 neu im Arbeitsrecht“ Interview mit dem Handwerksblatt am 19. Februar 2025