Auto-Leasingvertrag mit Gewinn widerrufen
Nicht nur im Zusammenhang mit Immobiliendarlehensverträgen ist der Widerruf des Darlehnsvertrags vielmals lukrativ. Selbiges gilt im Hinblick auf Autokredite bzw. Leasingverträge.
Betroffen sind Verträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt, kann der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages erklärt werden, wobei insoweit eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist (welche üblicherweise aber deutlich unter dem Wertverlust bzw. den Leasingraten anzusiedeln ist).
Bei Verträgen ab dem 13.06.2014 sind aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU keinerlei Nutzungsentschädigungen zu zahlen. Es fallen lediglich die Zinsen des Darlehnsvertrags an.
Beispiel:
Darlehenssumme: 30.000,00 €
Zinssatz: 1 %
Laufleistung pro Jahr: 20.000 km
Laufzeit: 2 Jahre
Es fallen 600,00 € Zinsen an. Bei 40.000 km macht das gerade einmal 1,5 Cent pro gefahrenem Kilometer aus!
Betroffen sind Verträge von fast allen Automobilherstellern.
Dazu zählen beispielsweise:
Audi, BMW, Fiat, Ford, Honda, Jaguar, Land Rover, Maserati, Nissan, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Seat, Skoda, Toyota und VW.
Wenn auch Ihr Darlehnsvertrag (Kauf oder Leasing) nach dem 10.06.2010 geschlossen wurde, haben Sie gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf. Profitieren Sie von der verbraucherfreundlichen Rechtslage und holen Sie sich im besten Fall fast die kompletten Zahlungen zurück.
Gerne prüfen wir Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich.
Senden Sie uns dazu einfach die Vertragsunterlagen an dieselgate@hms.de .