Diesel-Abgasskandal - Beispielrechnung für Klage gegen VW
Das Landgericht Hildesheim hat die Volkswagen AG zur Rückzahlung des Kaufpreises für ein verurteilt. Dafür erhielt der Kläger wesentlich mehr, als der PKW wert war. Wir haben für Sie einmal eine Beispielrechnung für eine Rückabwicklung erstellt:
Beispiel: VW Sharan Diesel, Kaufpreis 40.000 €, 3 Jahre alt. Dieser Wagen ist laut Werttabelle mit diesen Eckdaten ca. 42,2% des Neupreises wert.
Im Rahmen eines Prozesses kann folgende Schadensposition verlangt werden:
Rückgabe des Autos gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Der Wert der Nutzungsentschädigung bemisst sich demnach im Verhältnis gelaufene km zu der Laufleistungserwartung.
Die Laufleistungserwartung beträgt mindestens 300.000 km. Demnach entspricht der Wert der Nutzungsentschädigung 8.000,00 € (60.000 km/300.000 km = 0,2; 0,2 X 40.000 €= 8.000,00 €). Der Käufer kann somit seinen alten PKW für 32.000 € an VW zurückgeben, obwohl dieser nur noch 16.880,00 € wert ist.
Daraus ergibt sich zu Gunsten des PKW Käufers ein Gewinn von 15.120,00 €!!
Falls Sie einen vom Abgasskandal betroffenen Diesel-PKW (VW, Audi, Skoda, Porsche) besitzen, zögern Sie nicht und kommen Sie zu uns.
Unsere Anwälte bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung.