Achtung: Irreführung durch "Google Partners" WEB RANKER und MY NEW MEDIA

Unlauterer Wettbewerb durch telefonische Kaltakquise – Finger weg von Flatrate-Angeboten vermeintlicher „Google Partners“

In letzter Zeit erhalten Dienstleister und Gewerbetreibende verstärkt sog. Kalt-Anrufe von Personen, die sich als „Google Partners“ ausgeben. Dabei erfolgen die Anrufe meist von einer Mobilfunknummer. Den Betroffenen wird ein Flatrate-Angebot bzgl. Google adWords unterbreitet.

Bei Google „adWords“ handelt es sich um ein Google-eigenes Werbesystem, bei dem sich die Anzeigen an Suchergebnissen orientieren. Die Gebühren entstehen erst durch Anklicken der Anzeige. Die Positionierung der Werbeanzeigen wird regelmäßig in einem Auktionsverfahren versteigert. Derjenige, der das meiste Geld für seine Anzeige pro Klick bietet, wird vorne gelistet.

Im persönlichen Werbegespräch stellen sich die Vertreter der vermeintlichen „Google Partners“ sodann als Mitarbeiter der Firma Web Ranker oder My New Media vor, deren Inhaberin eine Frau Monika Ute Schröder ist. Es ist nicht auszuschließen, dass Frau Schröder weitere Firmennamen nutzt.

Unter Vorlage einer Festpreisübersicht erklären die Mitarbeiter, dass man gegen Zahlung einer nicht unwesentlichen Pauschale (zwischen 2.000 € und 23.600 €) täglich 24 Stunden an sieben Tagen der Woche auf den oberen Positionen, also 1-4 oder 5-7 bei Google adWords geschaltet werden könne. Die Kosten seien für die Kunden besonders günstig, da die vorgenannten Firmen als sog. „Google Partners“ enorme Rabatte von Google erhalten. Zudem übernähmen Web Ranker bzw. My New Media die „Klickkosten“, sodass ein etwaiges Kostenrisiko für Kunden nicht entstehe.

Die Agenturen Web Ranker und My New Media sind mit mehr als Vorsicht zu genießen. Zum einen existiert eine Firma „Google Partners“ nicht. Die Bezeichnung „Google Partners“ kennzeichnet lediglich ein besonderes Verhältnis zu dem amerikanischen Unternehmen Google. Diese Assoziation nutzen die Anrufer gezielt aus, um mit Google-Produkten zu werben. Offensichtlich handelt es sich bei diesem Vorgehen um eine raffinierte Verkaufsmasche, bei der nicht auszuschließen ist, dass die Anrufer in betrügerischer Absicht handeln.

Zum anderen begründet eine solche Kaltakquise Wettbewerbsverstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und löst Unterlassungs- bzw. Schadenersatzansprüche aus. Die telefonische Werbung der vermeintlichen „Google Partners“ ist als unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu qualifizieren. Daneben sind viele Angaben der Vertreter der o.g. Firmen als irreführende geschäftliche Handlungen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG einzustufen.

Die Festpreisübersicht vermittelt den Eindruck, dass die Google-Anzeigen durch Zahlung eines Festpreises immer auf Top-Positionen erscheinen. Ein solches Vorgehen ist ausgehend von dem oben beschriebenen Werbesystem technisch schon nicht möglich und entspricht bei genauem Hinsehen auch nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Web Ranker und My New Media. Hier heißt es, dass die Schaltung von Werbeanzeigen vom jeweiligen täglichen Werbebudget und der Anzahl sowie den Kosten für den jeweiligen Klick auf die Anzeige abhängig sei. Dies steht aber im Widerspruch zu den persönlichen Angaben der Vertreter von Frau Schröder, nach denen Kunden gerade keine Klickkosten entstünden und es daher kein Kostenrisiko gebe.

Auch die Behauptung, die Firmen Web Ranker und My New Media erhalten besonders gute Konditionen bei Google, stellt ebenfalls eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. Google gewährt einzelnen Agenturen grds. keine Rabatte.

Sofern Sie ebenfalls Anrufe von vermeintlichen „Google Partners“ erhalten, kontaktieren Sie uns. Unsere Anwälte vertreten Mandaten gegen Frau Schröder und haben auch bereits eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln erwirkt.
(Autorin: Assessorin jur. Olga Dercho)


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