Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Sie im Urheberrecht.

Das Urheberrecht wird im Urheberrechtschutzgesetz (UrhG) geregelt. Es dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Im Rahmen des Urheberrechts gehören zu dem geistigen Eigentum bestimmter kultureller Geistesschöpfungen, die als Werke bezeichnet werden. Nach § 2 UrhG sind dies Werke aus der Wissenschaft, Musik, Literatur und Kunst. Der Kunst werden nicht nur Werke der Bildenden Kunst zugerechnet, sondern unter anderem auch Werke aus den Bereichen Architektur, Film und Design.

Besonders wichtig ist für uns das Urheberrecht hinsichtlich der Musik, Kunst und Fotografie. Viele unserer Mandanten gehören zur Musik- und Kunstbranche.

Computerprogrammen werden, obwohl sie nicht als kulturelle Schöpfungen gewertet werden, ebenfalls durch das UrhG geschützt.

Unsere Kanzlei berät Sie in rechtlichen Fragen des Schutzes und der Vermarktung von Werken, wie z.B. die Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen oder die Lizenzierung und den Verkauf von Nutzungsrechten. Im Rahmen der Verwertung von Werken gestalten wir Verträge zwischen Künstlern, Autoren, Musikern, Veranstaltern, Verlagen usw.

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich. Typisch für einen Rechtsstreit im Bereich des geistigen Eigentums sind Unterlassungs- und Schadensersatzklagen. Wichtig für die Durchsetzung im Bereich des Urheberrechts ist der einstweilige Rechtsschutz. Hierzu gehört klassischerweise die Abmahnung und die einstweilige Verfügung.