Die sogenannte Rente mit 63 beinhaltet wesentlichen Änderungen der gesetzlichen RV (Rentenversicherung).

Bei der Rente mit 63 gelten dieselben arbeitsrechtlichen Grundsätze, wie für sonstige Rentenfälle.

Rente mit 63 – bestehendem Arbeitsverhältnis

Es bedarf einer rechtswirksamen schriftlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für den Erhalt einer abschlagfreien Rente mit 63, muss der Arbeitnehmer (in einem bestehenden Arbeitsverhältnis) die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Rente mit 63 – bei vereinbarter Altersteilzeit

Der Gesetzgeber hat nur geregelt, dass dem Arbeitgeber keine förderungsrechtlichen Nachteile durch den Rentenbezug und die unerwartete, vorzeitige Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses entstehen sollen.

Arbeitsrechtliche Probleme ergeben sich, wenn Altersteilzeittarifverträgen – wie oftmals der Fall ist –  besondere Beendigungsklauseln enthalten. Derartige Klauseln können auch einzelvertraglich vereinbart werden, sollten diese den Grundsätzen des AGB-Rechts genügen. Wenn die Rechtsfolgen einer solchen vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses nicht geregelt sind oder es zu keiner einvernehmlichen Regelung kommt, sind diese wie sonstige vorzeitige Beendigungssituationen zu behandeln.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel von der Kanzlei HMS Barthelmeß.Görzel Rechtsanwälte in Köln.


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