Sensationsurteil im VW Abgasskandal

Das Landgericht Hildesheim hat die Volkswagen AG („VW“) zur Rückzahlung des Kaufpreises für einen PKW Typ Skoda Yeti 2.0 TDI abzüglich Nutzungsersatz verurteilt.

Dafür erhielt der Käufer ca. 8.300 € mehr als der PKW bei dem Erlass des Urteils wert war. Die Klage bei wirtschaftlicher Betrachtung ein voller Erfolg!

Der Käufer erwarb Anfang 2013 das oben genannte Auto bei einem Autohaus. Die Motorsteuerung des PKW war so programmiert, dass der Wagen bei der Messung der Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand diese Situation erkennt und im sogenannten Modus 1, beim Betrieb im Straßenverkehr im sogenannten Modus 0 läuft. Im Modus 1 wird zur Verringerung des Stickoxidanteils im Abgas mehr Abgas zur Verbrennung zurückgeführt. Infolge des Bekanntwerdens der Softwaremanipulation brachte VW ein Update raus, nach deren Installation der Motor immer im Modus 1 läuft.

VW hat den Käufer durch das Inverkehrbringen des Autos, das mit der Manipulationssoftware ausgestattet war, einen in einer die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlichen Schaden zugefügt.

Die Sittenwidrigkeit ergab sich aus dem Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden. Das Verhalten von VW wog umso schwerer, als es sich beim Kauf eines PKW für viele Verbraucher um eine wirtschaftliche Entscheidung von erheblichem Gewicht mit oft deutlichen Belastungen handelt.

Daneben sah es das Gericht als erwiesen an, dass ein Anspruch ebenfalls deswegen bestehen müsse, da ein Betrug von VW zu Lasten des Käufers vorlag.

Im Rahmen der Schadensberechnung wurde herausgestellt, dass der Schaden in dem Abschluss des Kaufvertrages zu sehen ist. Dieser war bereits deshalb für den Käufer ungünstig, da er ihn bei Kenntnis der Sachlage nicht abgeschlossen hätte.

Der Vermögensnachteil liegt nicht allein darin, dass der Käufer ein mit einer Schadsoftware bespieltes Auto erworben hat, welches sich nach Bekanntwerden wohlmöglich schlechter verkaufen lässt. Vielmehr sind die technischen Folgen der Softwaremanipulation noch nicht abzuschätzen. Es besteht die konkrete Befürchtung, dass die vermehrte Rückführung von Abgas mit vermehrtem Stickoxid und Rußpartikeln zu erhöhtem Wartungsaufwand (häufiger Wechsel des Partikelfilters) oder sogar zu vorzeitigen Motorschäden führen kann.

LG Hildesheim Urteil vom 17.01.2017 – 3 O 139/16

Fazit: Rückgabe des PKW mit hohem Gewinn

Für den Kläger war die gerichtliche Klärung bei wirtschaftlicher Betrachtung ein voller Erfolg. Während sein Auto schätzungsweise einen Wert von ca. 13.500 € hatte, wurde die VW verurteilt an ihn 21.818,33 € zu zahlen. Dies entspricht einem Gewinn von 8.300 €.

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