Eine Entscheidung wird am 30. November erwartet

Bekannt aus einem Artikel der Zeitung „Express“ der heute,am Freitag den 03. November 2017 erschienen ist hat das Landgericht Köln der Klage unseres Mandanten gegen VW stattgegeben.

Unser Mandant, ein Skoda-Halter hatte mit Unterstützung unserer Kanzlei auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages wegen der „Mogel-Software“ von VW geklagt.

Der Kerpener Mandant hatte seinen PKW( Skoda Modell „Superb“) vor Bekanntwerden des Skandals für 29.000 Euro gekauft.

Der Richter des Landgerichts Köln bestätigte unsere Auffassung einer klaren Täuschung durch den Autohersteller  bezüglich der Software von VW und gab daher der Klage statt. Desweiteren betonte das Gericht, dass ein Softwareupdate des Herstellers keine Wertminderung verhindern könne. Alleine die negative öffentliche Diskussion reiche für eine Wertminderung aus.

Am 30.November wird eine Entscheidung des Gerichts erwartet !

Sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen ? Melden Sie sich bei uns und senden Sie uns Ihre Unterlagen zu. Wir werten Ihre Erfolgsaussichten kostenfrei und unverbindlich für Sie aus.

Senden Sie Ihre Unterlagen an : leufgen@hms-bg.de

oder erreichen Sie uns über das Sekretariat zu unseren Geschäftszeiten telefonisch unter +49 221 – 2921920

Quelle: Artikel der Zeitung „Express“ vom 03.11.2017 „Wegen Mogel-Software – Kerpener verklagt Volkswagen“ (von Adnan Akyüz)


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